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Neustadt-Glewe: Einfamilienhaus im Herzen von Neustadt-Glewe
Objekt-Nr.: JS2024-03
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Basisinformationen
Adresse:
19306 Neustadt-Glewe
Gebiet:
Stadtzentrum
Preis:
96.000 €
Wohnfläche ca.:
200 m²
Grundstück ca.:
251 m²
Zimmeranzahl:
7
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Einfamilienhaus
Etagenanzahl:
1
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57% inkl. 19,00% MwSt.
Küche:
Einbauküche
Bad:
Dusche, Wanne, Fenster
Anzahl Schlafzimmer:
5
Anzahl Badezimmer:
3
Seniorengerecht:
ja
Umgebung:
Apotheke, Einkaufsmöglichkeit
Anzahl der Parkflächen:
1 x Garage
Qualität der Ausstattung:
einfach
Baujahr:
1900
Bodenbelag:
Fliesen, Linoleum, Teppichboden
Zustand:
renovierungsbedürftig
Heizung:
Fernwärme
Befeuerungsart:
Fernwärme
Energieausweistyp:
Bedarfsausweis - gültig vom 26.07.2024 bis 26.07.2034
Energieeffizienz-Klasse:
H
Endenergiebedarf:
382 kWh/(m²*a)
Baujahr laut Energieausweis:
1975
Energieklasse:
H
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein um ca. 1900 errichtetes Einfamilienhaus im Zentrum von Neustadt-Glewe. Im Jahre 1975 erfolgte ein Anbau auf der Rückseite des Hauses. Dieser Anbau weist mittlerweile diverse Risse und Setzungsspuren der Fassade auf, welche nur durch umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen zu beseitigen sind. Direkt angrenzend befindet sich eine Garage und zusätzlich hofseitig ein Schuppen in massiver Bauweise.
Im Laufe der Jahre wurden die folgenden Modernisierungen durchgeführt:
Fassade Vorderseite - 1995
Dacherneuerung - 2000
Austausch der Fenster - 1995
Sanitäreinrichtung - 1995
Heizungsanlage (Fernwärme) - 2011
Innenausbau - 1995
Leitungssysteme (Elektrik, Wasser) - 1995
Im Laufe der Jahre wurden die folgenden Modernisierungen durchgeführt:
Fassade Vorderseite - 1995
Dacherneuerung - 2000
Austausch der Fenster - 1995
Sanitäreinrichtung - 1995
Heizungsanlage (Fernwärme) - 2011
Innenausbau - 1995
Leitungssysteme (Elektrik, Wasser) - 1995
Lage:
Die Stadt Neustadt-Glewe liegt am Südrand der Lewitz, etwa 30 Kilometer südlich der Landeshauptstadt Schwerin. An der nördlichen Stadtgrenze mündet der Störkanal in die Müritz-Elde-Wasserstraße. Letztere speist die großflächigen Friedrichsmoorer und Neuhöfer Karpfenteiche im Norden der Gemarkung und durchfließt die Stadt zusammen mit ihren beiden Seitenarmen.
Nach wenigen Kilometern befinden sind die Anschlussstellen der Bundesautobahnen 14 oder 24, wodurch die Metropolen Hamburg und Berlin in kurzer Zeit zu erreichen sind. Es besteht ebenfalls ein Anschluss an den regionalen Bahnverkehr. Neustadt-Glewe verfügt über eine gute Infrastruktur. Kindergarten, Grundschule, Regionalschule, Waldbad, Discounter, Banken, Ärzte und Gastronomie sind vor Ort vorhanden.
Nach wenigen Kilometern befinden sind die Anschlussstellen der Bundesautobahnen 14 oder 24, wodurch die Metropolen Hamburg und Berlin in kurzer Zeit zu erreichen sind. Es besteht ebenfalls ein Anschluss an den regionalen Bahnverkehr. Neustadt-Glewe verfügt über eine gute Infrastruktur. Kindergarten, Grundschule, Regionalschule, Waldbad, Discounter, Banken, Ärzte und Gastronomie sind vor Ort vorhanden.
Sonstiges:
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, FAX, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber) beantworten können. Gern stehen wir Ihnen auch zu einer persönlichen Beratung zur Verfügung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Angaben über das Objekt wurden uns vom dem Auftraggeber mitgeteilt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbssteuer, Notar– und Gerichtskosten trägt der Käufer. Der Maklervertrag mit mir und / oder meinem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt - Exposés und seiner Bedingungen mit dem Käufer zustande. Sollte das von mir nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie mir dies bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe des Exposés an Dritte ohne meine Zustimmung löst ggf. Courtage- /Schadensersatzansprüche aus. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ist mit notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und fällig.
Provision:
Die Provision beträgt 7,14 % inkl. 19% Mwst. und ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellem Kaufvertrages. Sie wird vom Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen.
Anmerkung:
ACHTUNG: Auch wenn diese Immobilie für Sie nicht von Interesse sein sollte, ist uns Ihre erfolgreiche Empfehlung 10 % der von uns vereinnahmten Nettocourtage wert! Der Empfohlene darf uns noch nicht bekannt sein und muss mit vollständigen Kontaktdaten benannt werden.
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 01.09.2007
1. Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Dazu genügt auch die Mitursächlichkeit.
2. Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu prüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit – auch nicht in Teilen – übernehmen.
3. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Angebote und jegliche andere Informationen sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Andernfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
6. Die Gebührensätze betragen bei:
6.1. An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar jeweils durch Verkäufer u. Käufer. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von uns nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird
6.2. Vermietung von Wohnraum 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Auftraggeber.
6.3. Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Räumen oder Grundstücken und einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren, 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter. Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter.
6.4. Vereinbarung eines Optionsrechtes zum Kauf 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Inhaber des Optionsrechtes.
6.5. Vereinbarung von Vorkaufsrechten 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Vorkaufsberechtigten.
6.6. Erbbaurecht je 2% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses ungeachtet möglicher Provisionsansprüche aus 6.1..
7. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein von anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
9. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
10. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan schriftlich genehmigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigslust.
1. Die Aufnahme der Geschäftsverbindung durch Reaktion auf ein übersandtes Angebot gilt als Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die widerspruchslose Annahme unserer Dienste genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages. Dazu genügt auch die Mitursächlichkeit.
2. Die Informationen in unseren Angeboten beruhen auf den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Wir bemühen uns, über Objekte und alle beteiligten Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und diese zu prüfen. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit – auch nicht in Teilen – übernehmen.
3. Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung und -verpachtung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Unsere Angebote und jegliche andere Informationen sind in allen Fällen ausschließlich für den Empfänger persönlich bestimmt. Wenn aufgrund einer unbefugten Weitergabe unserer Angebote und Informationen ein Vertrag mit dem Eigentümer zustande kommt, so ist der Empfänger uns gegenüber zum Schadenersatz in Höhe der uns entgangenen Provision verpflichtet.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und uns die entsprechende Informationsquelle offenzulegen. Andernfalls ist die Berufung auf Vorkenntnis unzulässig und hindert die Entstehung eines Provisionsanspruchs nicht.
6. Die Gebührensätze betragen bei:
6.1. An- und Verkauf von Immobilienbesitz durch unsere Vermittlung je 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar jeweils durch Verkäufer u. Käufer. Dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von uns nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird
6.2. Vermietung von Wohnraum 2 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Auftraggeber.
6.3. Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Räumen oder Grundstücken und einer Vertragslaufzeit von bis zu 5 Jahren, 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter. Bei längerer oder unbefristeter Vertragslaufzeit 4 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter.
6.4. Vereinbarung eines Optionsrechtes zum Kauf 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Inhaber des Optionsrechtes.
6.5. Vereinbarung von Vorkaufsrechten 2% des Verkehrswertes der Immobilie, zahlbar vom Vorkaufsberechtigten.
6.6. Erbbaurecht je 2% des auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzinses ungeachtet möglicher Provisionsansprüche aus 6.1..
7. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.
8. Unser Provisionsanspruch ist entstanden und zahlbar, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch entstanden, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein von anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Ebenso ist unser Provisionsanspruch entstanden, wenn und soweit in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
9. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.
10. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Fa. Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan schriftlich genehmigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ludwigslust.
Ihr Ansprechpartner
Immobilien- & Sachverständigenbüro Jörg Stephan
Herr Jörg Stephan
Schweriner Allee 13a
19288 Ludwigslust
Telefon: +49 3874 6637760
Mobil: +49 172 4695972
Fax: +49 3874 6637762
Herr Jörg Stephan
Schweriner Allee 13a
19288 Ludwigslust
Telefon: +49 3874 6637760
Mobil: +49 172 4695972
Fax: +49 3874 6637762
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