Der Energieausweis ist Pflicht
bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

Allgemeine Infos zum Energieausweis Am 01.10.2007 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Neu ist die Einführung von Energieausweisen für bestehende Gebäude, die eine energetische Bewertung aller Gebäude in Deutschland zur Folge hat. Durch diese Verordnung wird Europäisches Recht umgesetzt.

Es wird zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis unterschieden. Der Ausweis dient als Nachweis der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Ziel ist es, einen Anreiz zur Erhöhung der Energieeffizienz (Verringerung des Energieverbrauches) zugeben und damit den Ausstoß von CO2 (Kohlendioxid) zu verringern.

Wann wird ein Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend?

Neubauten

Für Neubauten ist der Energieausweis sofort vorzulegen. Bei Verkauf, Vermietung, Leasing oder Verpachtung gilt das Gleiche.

Wohngebäude

Für Wohngebäude mit Baujahr vor 1965 ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2008 vorzulegen.

Wohngebäude

Für Wohngebäude mit Baujahr ab 1965 ist ein Energieausweis ab dem 01.01.2009 vorzulegen.

Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude ist ein Energieausweis ab dem 01.07.2009 vorzulegen. Hier besteht eine Aushangpflicht bei einer NGF (Nettogrundfläche) > 1000 m².

Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind denkmalgeschützte Gebäude. Hier soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.

Hierzug gibt es 2 Arten von Energieausweisen:

Der Energieverbrauchsausweis

Beim Energieverbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten von Wasser, Strom und Heizenergie (Öl, Gas, etc.) der letzten drei Kalenderjahre erfasst und witterungsbereinigt. Das Ergebnis ist ein Verbrauchskennwert (Einheit: kWh/(m²*a)) der das Nutzerverhältnis wieder spiegelt. Dieser Ausweis ist kostengünstig und hat damit verbunden eine geringe Aussagekraft über das Gebäude.

 

Der Energiebedarfsausweis

Beim Energiebedarfsausweis werden die Bauphysik (Wand-, Fensterflächen, etc.) und die Anlagentechnik (Heizung, Beleuchtung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Kühlung, etc.) aufgenommen und in Verbindung mit normierten Nutzungsprofilen energetisch bewertet. Das Ergebnis ist ein Bedarfskennwert der nun mit anderen, gleichartigen Gebäuden verglichen werden kann. Dieser Ausweis ist aufwendig und mit Mehrkosten verbunden. Doch können mit Hilfe des Energiebedarfsausweises umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und der Energieverbrauch gezielt verringert werden.

Beide Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig.

Welchen
Energieausweis brauche ich?

Energiebedarfsausweis ist notwendig bei Neubauten und für Wohngebäude mit bis zu 4 WE (Wohneinheiten) und Bauantrag vor dem 01.11.1977 (1. WSchV).

Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bis zum 01.10.2008 besteht für Wohngebäude mit mehr als 4 WE und wenn das Wohngebäude das Niveau der 1. WSchV (Wärmeschutzverordnung) erfüllt.


Was passiert
nach verstreichen der Frist

Wer keinen Energieausweis besitzt, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, handelt laut EnEV 2007 ordnungswidrig.